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Seite 1 von 5 Satzung
§ 1 Name und Sitz des Vereins
Der Verein trägt den Namen "Initiative Völklinger Hütte".
Er hat seinen Sitz in Völklingen. Er ist in das Vereinsregister beim Registergericht eingetragen und führt den Zusatz "eV".
§ 2 Zweck des Vereins
- Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenverordnung vom 1.1.1977.
- Zweck des Vereins ist
a) Die Förderung der Pflege von Kulturwerten und der Denkmalpflege, insbesondere die Erhaltung der alten Völklinger Hütte, die nach dem Urteil des Landeskonservatoramtes ein Industriedenkmal von nationaler Bedeutung darstellt. b) Die Wiederbelebung der alten Gebäude und Anlagen.
- Der Satzungszweck wird verwirklicht durch Initiativen
- zum Schutz der alten Völklinger Hütte vor dem Abriss und zeitbedinger Zerstörung, sowie
- zur Entwicklung von Neunutzungskonzepten, z.B. den Aufbau eines Industriemuseums zur Arbeits- und Technikgeschichte.
Zur Verwirklichung seines Vereinszwecks sucht der Verein die Zusammenarbeit mit in diesem Bereich tätigen Ämtern, Gremien und Einzelpersonen.
Der Verein betreibt Öffentlichkeitsarbeit mit dem Ziel, möglichst vielen Bürgern den Zusammenhang zwischen der kulturellen Identität der Saarregion und ihrer industriegeschichtlichen Entwicklung zu verdeutlichen, es wird die Mobilisierung für den Erhalt der Baudenkmälern und Maschinen angestrebt.
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